Allgemeine Vertragsbedingungen für den Druckerüberwachungsdienst MPS Monitor

 

Die MPS Monitor-Software ist exklusives Eigentum von MPS Monitor SRL, die Kunden und Partnern Lizenzen gewährt, um Überwachungs- und Verwaltungsdienste für Druckgeräte bereitzustellen.

Die Dienstleistungen werden zu den nachstehenden Bedingungen erbracht:

  1. UMFANG DES VERTRAGES UND BESCHREIBUNG DER LEISTUNG

1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden auch „Allgemeine Bedingungen“) regeln die Bereitstellung des Dienstes der computergestützten und automatisierten Verwaltung von Daten und Alarmen in Bezug auf Druckgeräte (im Folgenden auch „Service“) durch MPS Monitor srl (im Folgenden auch „MPS Monitor“). Gegen Zahlung einer Gebühr, die vollständig im Serviceangebot beschrieben ist und die MPS Monitor den als „der Kunde“ oder „die Kunden“ bezeichneten Parteien zur Verfügung stellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Leistungsangebot und die anderen Anhänge zum Angebot sind Bestandteil des Vertrags über die Erbringung der Dienstleistung (im Folgenden auch „Vertrag“).

1.2 „Vertrag“ bezeichnet die von MPS Monitor und dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistung, die durch diese Allgemeinen Bedingungen geregelt wird, die sich auf den Vertrag beziehen und eine wesentliche Vertragsbedingung darstellen, sowie durch die besonderen Bedingungen jedes von MPS Monitor akzeptierten Angebots schriftlich durch den Kunden und durch die verschiedenen Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

1.3. Der Service besteht aus der Bereitstellung von netzwerkbasierter Überwachung und computerisierter und automatisierter Verwaltung von Daten und Warnungen in Bezug auf Druckgeräte, die in den Räumlichkeiten des Kunden oder seiner Benutzer installiert sind, durch MPS Monitor an den Kunden. Die Merkmale des Dienstes und die Betriebsverfahren für seine Lieferung und Nutzung durch den Kunden werden im Dienstleistungsangebot und in den Anlagen zum Angebot näher beschrieben.

1.4 Der Kunde darf die Software ausschließlich per Fernzugriff betreiben. MPS Monitor stellt dem Kunden Zugangscodes zur Verfügung, und MPS Monitor garantiert deren maximale Geheimhaltung.

1.5 MPS Monitor haftet gegenüber dem Kunden und/oder seinen Benutzern nicht für Fehlfunktionen und Ausfälle der Maschine, auf der sich die Software befindet, da der Hosting-Dienst einem Dritten anvertraut wird, wie in Art. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6 Die Hardware ist durch keine Versicherung für Folgen im Zusammenhang mit einem Ausfall gedeckt, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Datenverlust oder das Eindringen von Viren.

1.7 Für die Zwecke dieses Vertrages erkennen die Parteien an, dass die Benutzer des Kunden in jeder Hinsicht, einschließlich der rechtlichen, vom Kunden verschiedene und unabhängige Parteien sind und dass diese Benutzer vertraglich nur an den Kunden gebunden sind, ohne dass es zu einem Vertrag kommt Beziehung zu MPS Monitor.

  1. SERVICE REGISTRIERUNG UND AKTIVIERUNGSVERFAHREN

2.1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Serviceangebot MPS Monitor in einer Weise erreicht, die seinen Empfang bestätigt, datiert und vom Kunden unterzeichnet ist, um die Bestimmungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzeln und als Ganzes zu akzeptieren. MPS Monitor wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über die Aktivierung des Dienstes benachrichtigen, die innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang des unterzeichneten und vollständig akzeptierten Serviceangebots bei MPS Monitor erfolgt.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor bei Vertragsabschluss eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

  1. LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER MPS MONITOR-SOFTWARE

3.1. Die unter den Vertrag fallende Software, auf die sich diese Allgemeinen Bedingungen beziehen, MPS MONITOR genannt und ausschließlich für die Verwaltung und den Betrieb des Dienstes bestimmt, ist ausschließliches Eigentum von MPS Monitor.

3.2. Mit Unterzeichnung des Vertrages gewährt MPS Monitor dem Kunden eine Nutzungslizenz für die oben genannte Software („die Software“) für die Dauer und für die Anzahl der vom Dienst abgedeckten Geräte.

3.3. Mit der Nutzungslizenz erwirbt der Kunde das Recht, die Software in nicht ausschließlicher, nicht übertragbarer Weise zusammen mit der entsprechenden von MPS Monitor in elektronischer Form bereitgestellten Benutzerdokumentation innerhalb der Grenzen und gemäß den Verfahren zu nutzen, die von MPS Monitor abgedeckt werden der Vertrag.

3.4. Die Lizenz beinhaltet nicht das Recht, die Programme im Quellcode zu erhalten oder Zugang zu ihrer Logik und/oder Designdokumentation zu haben.

3.5. Die lizenzierte Software kann vom Kunden und seinen Benutzern nur über die Internetverbindung zwischen den Computern des Kunden und seinen Benutzern und einem dedizierten Server, einschließlich einem virtuellen, der von MPS Monitor bereitgestellt wird, verwendet werden. Dies bedeutet, dass die unter einer Benutzerlizenz gewährte Software teilweise auf einem Server installiert wird, der sich physisch beim Hosting-Anbieter von MPS Monitor befindet, der unten erwähnt wird. Dieser Server wird ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt und teilweise vom Kunden und seinen Nutzern für diesen speziellen Einsatz auf deren Rechnern installiert.

3.6. Die Software wurde vom Kunden aufgrund der von ihm gemachten Angaben zu seinen kaufmännischen und technischen Anforderungen sowie zu den technischen Eigenschaften seines Computers und des Computers seiner Benutzer, durch die das Programm verwendet wird, speziell ausgewählt und angefordert. Daraus folgt, dass der Kunde allein verantwortlich bleibt für die Richtigkeit der Informationen, die MPS Monitor und/oder seinem autorisierten Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt werden.

3.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Software für sich und seine Nutzer nicht zu vervielfältigen, zu verändern oder zu übersetzen, auch nicht teilweise.

3.8. Die Software, auf die in dem Vertrag Bezug genommen wird, zu dem diese Allgemeinen Bedingungen ein integraler Bestandteil sind, hat keine Probezeit, sofern nicht anders vereinbart.

3.9. Die vertragsgegenständliche Software ist gemäß ihren technischen Merkmalen und Spezifikationen dazu bestimmt, die im Leistungsangebot, in diesen Allgemeinen Bedingungen und in der technischen Dokumentation der Software selbst genannten Zwecke zu verfolgen. Jede andere und abweichende Verwendung der Software wird von MPS Monitor nicht garantiert oder gestattet. Als solches wird jede andere und andere Anwendung nicht speziell in Betracht gezogen.

3.10. Die webserverseitige Softwareaktivierung wird von MPS Monitor durchgeführt. Es versteht sich, dass MPS Monitor nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung der Software durch den Kunden und/oder seine Benutzer verantwortlich gemacht werden kann, wenn dies auf eine fehlgeschlagene Installation und Konfiguration der Software in den Räumlichkeiten des Kunden und/oder seiner Benutzer zurückzuführen ist. Die letztgenannten Vorgänge müssen nämlich unter der Verantwortung und auf Kosten des Kunden und/oder seiner Benutzer durchgeführt werden.

3.11. Nach Aktivierung und Installation der Software durch MPS Monitor ausschließlich für den von ihr zu vertretenden Teil und erfolgreichem Abschluss dieser Phase gilt das Programm als vom Kunden und/oder seinen Benutzern für alle rechtlichen Absichten und Zwecke akzeptiert und getestet.

3.12. Insbesondere ist es dem Kunden und/oder seinen Nutzern ausdrücklich untersagt, die Software in eine andere Software einzubinden und diese Lizenz an Dritte zu übertragen.

  1. SOFTWARE-UPDATES

4.1. Im Rahmen der Dauer und Anzahl der Geräte, die von der im Vertrag genannten Benutzerlizenz abgedeckt werden, und unbeschadet der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der vereinbarte Preis alle Software-Updates, Verbesserungen, Ergänzungen und neue Versionen, die möglicherweise vorhanden sind während der Vertragslaufzeit von MPS Monitor entwickelt.

4.2. Der oben genannte Service wird dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage der neuesten Standardversion der ihm von MPS Monitor gelieferten Software bereitgestellt, ohne Berücksichtigung von Änderungen oder Ergänzungen, die vom Kunden und/oder seinen Benutzern, auch durch MPS Monitor, vorgenommen wurden die bereits lizenzierten Programme.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Aktivierung und Installation von Updates und/oder neuen Versionen der von MPS Monitor bereitgestellten Software zu akzeptieren und von seinen Benutzern akzeptieren zu lassen, mit dem Hinweis, dass der Dienst ansonsten ganz oder teilweise unbrauchbar oder unwirksam werden könnte.

4.4. Jede neue Version der Software und alle von MPS Monitor erstellten Software-Updates unterliegen denselben Bedingungen, die für die ursprüngliche Software vereinbart wurden und daher im Vertrag enthalten sind.

4.5. MPS Monitor ist nur für den ihm zuzurechnenden Teil der Aktivierung und Installation der Software-Updates verantwortlich, dh für das, was auf dem über das Internet mit den Computern des Kunden und/oder seinen Benutzern verbundenen Server geschieht.

4.6. Wenn es aufgrund eines ausdrücklichen Wunsches des Kunden erforderlich wird, die Unterstützung und/oder Zusammenarbeit von MPS Monitor oder von letzteren autorisierten und beauftragten Dritten in Anspruch zu nehmen, um etwaige Fehlfunktionen im Zusammenhang mit der Aktivierung und Installation der Software-Updates zu überprüfen, Der Kunde und/oder seine Benutzer stellen MPS Monitor den Computer zur Verfügung, auf dem er die korrekte Installation und Aktivierung der Software-Updates überprüfen kann. Nach erfolgreichem Abschluss dieser letzten Phase gelten die Updates für alle rechtlichen Zwecke als akzeptiert und vom Kunden und/oder seinen Benutzern getestet.

4.7. Die Benutzer des Kunden können die von MPS Monitor bereitgestellten Softwareaktualisierungs- und Assistenzdienste als Benutzer des Kunden in Anspruch nehmen, solange sie Benutzer des Kunden sind, ohne einen Anspruch auf irgendwelche Dienste direkt von MPS Monitor zu haben. MPS Monitor übernimmt keinerlei Verpflichtung und ist gegenüber den Benutzern des Kunden in keiner Weise verantwortlich.

  1. PHYSISCHER STANDORT DER SYSTEME

5.1. Die Server, die den Betrieb des Dienstes im Rahmen des Vertrags unterstützen, befinden sich auf der Serverfarm von British Telecom Italia SPA, in Settimo Milanese – Milano (Italien), Via Darwin, 85; auf diesen Servern werden auch die Daten des Kunden und/oder seiner Nutzer gespeichert. Dem Kunden wird kein Zugriff auf die Serverfarm gewährt.

5.2 Die Hardware, auf der der Server gehostet wird, der die Kundendaten speichert, wird durch den technischen Support abgedeckt, der von seinen Herstellern gemäß den von den Herstellern selbst angegebenen Bedingungen und Verfahren bereitgestellt wird. Von MPS Monitor ist keine weitere Unterstützung fällig. An der Hardware der überlassenen Maschine dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden.

5.3. MPS Monitor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Server an einen anderen Standort zu verlegen oder auf externe Anbieter zurückzugreifen, wobei dies dem Kunden unverzüglich schriftlich, auch per E-Mail, mitgeteilt wird.

5.4. Sofern aus den in diesem Artikel genannten Gründen eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer erforderlich wird, erfolgt dies nur, wenn die Eignungsprofile nach Art. 25, Absatz 6 und Kunst. Art. 26 Abs. 4 der Richtlinie 95/46/EG erfüllt sind und in den betreffenden Ländern ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist, um die Vertraulichkeit der Privatsphäre der Betroffenen nicht zu gefährden.

  1. EIGENTUM, VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG

6.1. Die Software unter diesem Vertrag bleibt alleiniges Eigentum von MPS Monitor. Es ist daher dem Kunden und/oder seinen Benutzern strengstens untersagt, diese Software aus irgendeinem Grund an Dritte zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu übertragen oder auf andere Weise verfügbar zu machen, mit der einzigen Ausnahme dessen, was ausdrücklich im Serviceangebot vereinbart wurde.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Software für sich und seine Nutzer nicht zu verändern oder ganz oder teilweise mit anderen Programmen zu verschmelzen.

6.3 Die Benutzerlizenz gewährt keinerlei Rechte oder Titel auf das ursprüngliche Quellprogramm. Alle Techniken, Algorithmen und Verfahren, die in der Software und der zugehörigen Dokumentation enthalten sind, stellen vertrauliche Informationen im Eigentum von MPS Monitor dar und dürfen nicht für andere als die im Vertrag angegebenen Zwecke verwendet werden.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, für sich, seine Mitarbeiter und seine Benutzer alle angemessenen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der in der Software enthaltenen technischen Informationen und ihrer Dokumentation zu gewährleisten, und verpflichtet sich, Dritten nicht zu gestatten, diese gelegentlich oder auch nur teilweise vorzunehmen verwenden, kopieren oder konsultieren.

6.5. Der Kunde, seine Mitarbeiter und seine Nutzer sind verpflichtet, auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages absolutes Stillschweigen über die Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von MPS Monitor zu wahren, die ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gelangen oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

6.6. Alle Warenzeichen, eingetragene und andere, sowie alle anderen Unterscheidungsmerkmale oder Namen, die auf der Software und der gesamten zugehörigen Dokumentation, gedruckt oder anderweitig, geliefert und damit verbunden sind, bleiben Eigentum von MPS Monitor. Die Unterzeichnung des Vertrages führt nicht dazu, dass der Kunde und/oder seine Benutzer irgendwelche Rechte an dem oben Genannten haben.

6.7. Der Kunde verpflichtet sich, für sich, seine Mitarbeiter und seine Benutzer, Marken, Kennzeichen und Namen von MPS Monitor nicht zu zerstören, zu verändern oder zu verschieben.

6.8. Unbeschadet dessen, was für die in Absatz 6.5 genannten Industrie- und Geschäftsgeheimnisse vorgesehen ist, verpflichten sich die Parteien, einschließlich für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund:

(a) die während der Vertragserfüllung erhaltenen Informationen vertraulich behandeln;

(b) diese Informationen weder ganz noch teilweise ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten, mit Ausnahme ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer, Direktoren und Dritten, die im Namen der anderen Partei handeln und die beteiligt sind bei der Bereitstellung des von diesem Vertrag abgedeckten Dienstes;

(c) die erhaltenen vertraulichen Informationen gemäß dem größtmöglichen Maß an Privatsphäre und Vertraulichkeit zu verwalten und sie nur intern und nur dann weiterzugeben, wenn ihre Verwendung aus Gründen im Zusammenhang mit dem Vertrag und nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter erforderlich ist.

Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, im Rahmen des Vertrags übermittelte Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf Personal, Mitarbeiter, Hilfskräfte, Subunternehmer, Berater und alle an der Erbringung der Dienstleistung beteiligten Parteien, die der empfangenden Partei zuzurechnen sind, die dafür sorgen, dass die Verwendung der übermittelten Daten so erfolgt, dass eine Offenlegung verhindert wird Daten, Informationen oder Neuigkeiten der vorgenannten Parteien. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass die Informationen (i) gewöhnlich und offensichtlich sind; (ii) öffentlich zugänglich; (iii) bereits im Besitz der empfangenden Partei; (iv) von der offenlegenden Partei an Dritte ohne Einschränkung ihrer weiteren Offenlegung weitergegeben werden; (v) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Einschränkung ihrer Offenlegung offengelegt werden; (vi) Offenlegung aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Gerichtsbeschlusses oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, sofern die Partei, die die Anfrage erhält, die andere Partei rechtzeitig vor der Offenlegung der Informationen benachrichtigt, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

  1. VERTRAGSDAUER, RÜCKTRITT UND ÜBERTRAGUNGSVERBOT

7.1. Der Vertrag kommt zustande wie in Art. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung der Anzahl der vom Dienst abgedeckten Drucker (Geräte).

7.2. Jede Partei kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen per Einschreiben mit Rückschein oder auf andere gleichwertige Weise kündigen, das mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum des beabsichtigten Rücktritts an die andere Partei zu senden ist.

7.3. Als Ausnahme zu den Bestimmungen des vorstehenden Punktes kann MPS Monitor aus wichtigem Grund fristlos kündigen, d. h. die Verletzung eines Artikels oder einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags, dessen wesentlicher Bestandteil sie sind. 

7.4. Im Falle einer Kündigung sperrt MPS Monitor den Zugang zum Dienst innerhalb von vierundzwanzig Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird, und stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, mit Ausnahme der Verarbeitung der Daten, die für die Erfüllung des Vertrags unbedingt erforderlich sind und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

7.5. Der Kunde kann den Vertrag, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, in keiner Weise oder in irgendeiner Form an Dritte übertragen, auch nicht teilweise.

  1. VERFÜGBARKEIT DER INFORMATIONEN

8.1. Der Kunde wird MPS Monitor als Datenverarbeiter gemäß Art. 29 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 über die Verarbeitung von Daten, für die der Kunde der Verantwortliche ist, die zur Erfüllung des Vertrags durchgeführt werden, wie im Ernennungsschreiben angegeben.

8.2. MPS Monitor verpflichtet sich, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die kontinuierliche Einhaltung des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 und die diesbezüglichen Anweisungen der zuständigen Behörde und zur Überwachung ihrer Einhaltung alle vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und im Allgemeinen alle Maßnahmen treffen und alle Handlungen vornehmen, die für die genaue Anwendung der oben genannten Vorschriften erforderlich sind, mit allen die Rechtsfolgen.

8.3. Die Ernennung des Datenverarbeiters hat die gleiche Dauer wie der Vertrag oder der Abschluss des Stilllegungsplans des MPS Monitor Service. Mit Auflösung dieses Vertrages, gleich aus welchem ​​Grund, gilt die Ernennung als widerrufen. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses muss MPS Monitor die gesamte Verarbeitung der erfassten Daten einstellen und unverzüglich die vom Datenverantwortlichen erhaltenen Anweisungen zur Löschung oder Übertragung der Daten ausführen. Insbesondere muss MPS Monitor alle Datenbanken über den Kunden ausliefern und die auf seinen Hardwareplattformen befindlichen oder anderweitig gespeicherten Datenbanken unwiderruflich vernichten und den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sofern kein berechtigtes Schutzbedürfnis für seine Rechte, Interessen und Gründe besteht.

8.4. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien oder der Aussetzung des Dienstes kann MPS Monitor, ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 8.3, nach ausdrücklicher Genehmigung durch jeden Benutzer weiterhin die Datenbanken in Bezug auf die Daten verwenden, für die der Benutzer ist Datenverantwortlicher und stellt sie dem Benutzer in jeder anderen Form und im Rahmen jeder anderen Vereinbarung, die der Benutzer möglicherweise mit MPS Monitor oder mit anderen Kunden von MPS Monitor abschließen möchte, vollständig zur Verfügung. Der Kunde verzichtet hiermit auf den Widerspruch gegen den Zugriff auf diese Daten und deren Nutzung.

8.5. MPS Monitor verpflichtet sich, die im italienischen Gesetzesdekret Nr. 196/2003 auch nach Ablauf oder Beendigung der Bestellung des Datenverarbeiters.

  1. BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES SERVICES

9.1. Nach der Aktivierung des Dienstes informiert MPS Monitor den Kunden über die technischen Spezifikationen, Parameter, Benutzernummern und Sicherheitscodes, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, den unter den Vertrag fallenden Dienst, auf den sich diese Allgemeinen Bedingungen beziehen und dessen integraler Bestandteil sind, auf eigene Verantwortung und Kosten zu nutzen und von seinen Nutzern nutzen zu lassen:

  • In Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften, einschließlich lokaler, die seinen Betrieb und seine Verwendung regeln;
  • Nur für rechtmäßige Zwecke;
  • Unter Beachtung aller Anweisungen von MPS Monitor bezüglich des Betriebs der Hardware und Software, damit diese ordnungsgemäß und angemessen verwendet werden können.

9.3. Der Kunde erkennt an, dass er zusammen mit seinen Benutzern und gesamtschuldnerisch mit ihnen allein und ausschließlich für die über den Dienst durchgeführten oder direkt oder indirekt mit ihnen verbundenen Aktivitäten und insbesondere für die Daten, Inhalte und Informationen haftet , Mitteilungen usw. auf oder über den Dienst gespeichert, eingegeben, veröffentlicht, kommuniziert, verteilt, übertragen usw.

9.4. MPS Monitor kann in keiner Weise für straf-, zivil- und verwaltungsrechtliches Fehlverhalten des Kunden und/oder seiner Benutzer über den Dienst haftbar gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor schadlos zu halten und in jedem Fall schadlos zu halten gegenüber allen Klagen, Beschwerden, Ansprüchen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die letzterem aufgrund eines Versäumnisses des Kunden und/oder dessen entstehen können Benutzer, ihren Verpflichtungen und Garantien nachzukommen, die bei der Annahme dieses Vertrags und in jedem Fall im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden und/oder seine Benutzer gegeben wurden.

9.5. Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die ihm selbst, seinen Benutzern, MPS Monitor oder den anderen auf demselben Server gehosteten Kunden durch die unsachgemäße Installation von Software oder nicht lizenzierter oder schädlicher Software oder die Ausführung von schädlicher Software oder die Entwicklung und Ausführung entstehen von Schadsoftware. MPS Monitor behält sich das Recht vor, den Kundendienst jederzeit und fristlos zu kündigen, wenn die installierte Software MPS Monitor oder anderen Kunden Schaden zufügt oder zu einer Verringerung des Sicherheitsniveaus führt oder für illegale oder sittenwidrige Handlungen verwendet wird.

  1. METHODEN FÜR DEN ZUGANG ZUM DIENST UND ZUGRIFFSPASSWORT

10.1. Der Server stellt dem Kunden und möglicherweise seinen Benutzern eine dedizierte Website zur Verfügung, auf die über HTTP oder HTTPS zugegriffen werden kann, und eine Authentifizierung. Der Zugang zum Service wird mittels eines Kundenidentifikationscodes (Login) und eines Passworts ermöglicht. MPS Monitor stellt dem Kunden außerdem Logins und Passwörter in der vom Kunden angeforderten Menge für seine internen und externen Benutzer mit unterschiedlichen Sicherheitsprofilen für den Zugriff zur Verfügung.

10.2. Der Kunde erklärt, dass er darüber informiert wurde, dass die Weitergabe an Dritte oder jedenfalls die Kenntnis von Logins und Passwörtern durch Dritte es diesen ermöglichen würde, den Service im Namen des Kunden und/oder seiner Nutzer zu nutzen . Der Kunde verpflichtet sich daher für sich und seine Nutzer, das Passwort mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit zu wahren. Andernfalls haftet der Kunde für alle Schäden oder Verletzungen, die ihm selbst, seinen Benutzern, MPS Monitor oder Dritten zugefügt werden. Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde für die Informationen und Inhalte verantwortlich, die in das Netzwerk gestellt werden, wenn Dritte die ihm von MPS Monitor zur Verfügung gestellten Logins und Passwörter verwenden.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor jeden Verlust oder Diebstahl der ihm von MPS Monitor überlassenen Passwörter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  1. FEHLERMELDUNG UND REPARATUR KUNDENDIENST BESCHWERDEN

11.1. Der Kunde muss per E-Mail an die Adresse help@mpsmonitor.com jeden Mangel bei der Lieferung und dem Betrieb des Dienstes melden .

11.2. MPS Monitor wird auf die Benachrichtigung des Kunden reagieren und auch den Support-Service für alle Informationen und Erläuterungen bereitstellen, die der Kunde benötigt.

11.3. Der Kunde kann Beschwerden bezüglich der Bereitstellung des Dienstes an help@mpsmonitor.com senden .

  1. GEBÜHREN, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGEN

12.1. Für den bereitgestellten Service zahlt der Kunde MPS Monitor eine monatliche Gebühr, die durch Multiplikation der Einheitsgebühr, wie im Serviceangebot und seinen Anhängen detailliert beschrieben, mit der Anzahl der Drucker (Geräte), die vom System bei den Benutzern des Kunden erkannt werden, berechnet wird definiert als „vom System verwaltet“, innerhalb der Grenzen der maximalen Anzahl von Geräten, die vom Vertrag abgedeckt und im Serviceangebot angegeben sind. Alle Drucker, die von der Software erkannt, aber im System als „Non-Managed“ eingestuft werden, werden nicht belastet.

12.2. Die Einheitsgebühr variiert je nach Anzahl der verwalteten Drucker, wie im Serviceangebot und seinen Anhängen beschrieben.

12.3. Die erste Zahlung beinhaltet auch die einmalige Dienstaktivierungsgebühr, wie im Dienstangebot und seinen Anhängen angegeben.

12.4. Die Rechnung wird nachträglich am letzten Tag jedes Kalendermonats ausgestellt und weist die Anzahl der vom System verwalteten Drucker (Geräte) aus. Die Anzahl der Drucker, die für die monatliche Rechnung verwendet werden, ist die höhere der beiden folgenden Zahlen:

1) Anzahl der Drucker (Geräte), die zum Rechnungsdatum als Managed klassifiziert wurden

2) durchschnittliche Anzahl von Druckern (Geräten), die während des Rechnungsmonats als verwaltet eingestuft wurden

Die erste Rechnung wird am Ende des Monats ausgestellt, in dem die Serviceaktivierung erfolgt, und enthält die einmalige Serviceaktivierungsgebühr und die Kosten für etwaige Vor-Ort-Besuche. Die Zahlung aller Rechnungen ist zu den im Leistungsangebot angegebenen Terminen fällig. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung gemäß den auf der Rechnung angegebenen Referenzen.

12.5. Bei verspäteter Zahlung auch nur einer der monatlichen Gebühren werden Verzugszinsen sowie Inkassokosten gemäß Artikel 4, 5 und 6 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 10.09.2002. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die monatlichen Gebühren für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung zu bezahlen. Zinsen sind ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist zu zahlen.

12.6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird MPS Monitor den Kunden über die Verspätung und die angewandten Verzugszinsen informieren, mit einer Warnung, dass der Service im Falle einer Nichtzahlung innerhalb der folgenden drei (3) Werktage ausgesetzt wird . Nach Ablauf dieser Frist kann MPS Monitor mit der Aussetzung des Dienstes fortfahren, auch gemäß Art. 1460 des italienischen Zivilgesetzbuches.

12.7 Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Aussetzung leistet, kann MPS Monitor den Vertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs kündigen, abgesehen von weiteren Rechtsbehelfen.

12.8 Im Falle einer Teilzahlung kann MPS Monitor den Service wie in diesem Artikel vorgesehen einschränken oder aussetzen.

12.9. Der Kunde kann Ausnahmen nicht widersprechen, ohne zuvor alle seine Verpflichtungen erfüllt zu haben.

12.10. Wenn es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erforderlich wird, die Hilfe und/oder Mitwirkung von MPS Monitor oder von ihr autorisierten und beauftragten Dritten in den Räumlichkeiten des Kunden und/oder denen seines Kunden (auf Website), verpflichtet sich der Kunde, diese Extras zu den Gebühren zu bezahlen, die, falls vorhanden, in der im Serviceangebot enthaltenen Preisliste und in den Anhängen angegeben sind. In diesem Fall stellen der Kunde und/oder seine Benutzer MPS Monitor den Computer, auf dem die Software installiert ist, kostenlos zur Verfügung.

12.11. Die Gebühr gemäß dem Vertrag kann in keinem Fall zurückerstattet werden. Die Gültigkeit der Lizenz ist unabhängig von der Häufigkeit oder zeitlichen Begrenzung ihrer Nutzung. Das Rücktrittsrecht des Kunden berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung des Entgelts.

  1. ÄNDERUNGEN WÄHREND DER LIEFERUNG

13.1. MPS Monitor kann aufgrund nachgewiesener technischer, wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Erfordernisse die technischen Spezifikationen und die Gebühren des Dienstes sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, indem es den Kunden unter ausdrücklicher Angabe der konkreten Gründe für die vorgenommenen Änderungen benachrichtigt Benachrichtigung an die zertifizierte E-Mail-Adresse des Kunden, per Einschreiben mit Rückschein oder auf andere gleichwertige Weise.

13.2. Die Änderungen treten dreißig (30) Tage nach Erhalt der oben genannten Mitteilung beim Kunden in Kraft. Innerhalb der gleichen Frist kann der Kunde den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein oder auf andere gleichwertige Weise an MPS Monitor mit Wirkung ab dem Datum des Eingangs bei MPS Monitor kündigen. In Ermangelung eines Rücktritts, der in der oben genannten Weise und innerhalb der oben genannten Bedingungen mitgeteilt wird, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert.

13.3. Die Gebührenerhöhung gilt in jedem Fall erst ab dem Tag nach Ablauf der im vorstehenden Punkt genannten Frist.

13.4. Die Änderungen können sich nicht auf Zusicherungen zwingender Rechtsvorschriften, einschließlich solcher, die nach Abschluss dieser Vereinbarung eingeführt werden, beziehen; solche Änderungen werden vollständig und automatisch auf diesen Vertrag angewendet, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung zwischen den Parteien erforderlich ist.

  1. AUSSETZUNG DES DIENSTES

14.1. Im Falle von Ausfällen des Netzwerks und der Geräte, die den Dienst von MPS Monitor oder anderer Dienstleister bereitstellen, die auf unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, kann MPS Monitor jederzeit ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise aussetzen Teil, der Dienst. Im Falle von Änderungen und/oder Wartungsarbeiten zur Verbesserung des Dienstes selbst und in den anderen im Vertrag vorgesehenen Situationen kann MPS Monitor den Dienst auch ohne Vorankündigung ganz oder teilweise aussetzen.

14.2. MPS Monitor kann den Dienst auch ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise aussetzen, wenn Tatsachen oder Umstände eintreten, die die Bereitstellung beeinflussen, wie z. B. das Auftreten einer anormalen und/oder intensiven Nutzung durch den Kunden, die wahrscheinlich die normale Bereitstellung verhindert den Dienst an andere Kunden.

14.3. Dennoch behält sich MPS Monitor das Recht vor, den Dienst jederzeit und ohne Vorankündigung zu kündigen, wenn der Kunde Softwaretools verwendet oder installiert, die geeignet sind, MPS Monitor oder anderen Kunden Schaden zuzufügen oder das Sicherheitsniveau zu verringern oder die für verwendet werden illegale oder sittenwidrige Handlungen (siehe Art. 9.5 letzter Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

14.4. Unabhängig von den oben genannten Umständen kann MPS Monitor nach drei (3) Werktagen nach der Mitteilung, die den Kunden über die Nichtzahlung informiert, mit der Aussetzung des Dienstes fortfahren, auch gemäß Art. 1460 des italienischen Zivilgesetzbuches (im Sinne von Art. 12.7 der Allgemeinen Bedingungen).

  1. FLICHTEN DES KUNDEN

15.1. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor aktualisierte personenbezogene Daten bereitzustellen, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, die MPS Monitor zur Kommunikation mit dem Kunden verwenden kann.

15.2. Der Kunde informiert MPS Monitor unverzüglich über alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren, die von Dritten im Zusammenhang mit dem Dienst erhoben werden und von denen der Kunde Kenntnis erlangt. Der Kunde haftet für alle direkten oder indirekten Schäden, die MPS Monitor aufgrund fehlgeschlagener oder verspäteter Kommunikation entstehen.

  1. KUNDENGARANTIEN

16.1. Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer der für die Nutzung des Dienstes erforderlichen Ausrüstung ist oder dass er in jedem Fall berechtigt ist, die oben genannte Ausrüstung zu verwenden.

16.2. Der Kunde garantiert, dass der Service aus keinem Grund von Dritten genutzt wird, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit MPS Monitor vereinbart. Der Kunde übernimmt somit die volle Haftung für jeglichen Missbrauch des Dienstes.

16.3. Der Kunde garantiert unter seiner Verantwortung, dass die zum Zeitpunkt der Aktivierung des Dienstes angegebenen personenbezogenen Daten wahr und genau sind.

16.4. Der Kunde haftet gegenüber MPS Monitor gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Nutzern im Falle eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Nutzer gegen die Vertragsbestimmungen, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen und deren integraler Bestandteil sind.

16.5. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor von allen Folgen schadlos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen, unsachgemäßen oder rechtswidrigen Nutzung des Dienstes ergeben könnten, möglicherweise gesamtschuldnerisch mit seinen Nutzern. Infolgedessen erklärt sich der Kunde hiermit sowohl gegenüber MPS Monitor als auch gegenüber den zuständigen Behörden für jedes strafbare Verhalten oder jede strafbare Tatsache im Rahmen seiner Nutzung des Dienstes unbeschadet der möglichen gesamtschuldnerischen Haftung haftbar seiner Nutzer.

16.6. Der Kunde gewährleistet MPS Monitor die rechtmäßige Verfügbarkeit der von ihm und/oder seinen Nutzern mitgeteilten Daten zur Vertragsdurchführung und stellt MPS Monitor in jedem Fall von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen Daten frei.

  1. BEENDIGUNG

17.1. Der Vertrag endet automatisch, wenn gegen den Kunden ein Zwangsvollstreckungsverfahren, ein Konkursverfahren, ein Gläubigervergleich, eine Einstellung der Geschäftstätigkeit oder ein sonstiges Insolvenzverfahren eingeleitet wird, er zahlungsunfähig wird oder Vermögenswerte an Gläubiger abtritt, eine Pfändung erleidet oder sonstige Zwangsmaßnahmen erleiden sein Vermögen oder wird freiwillig oder zwangsweise liquidiert, es sei denn, MPS Monitor verzichtet auf die Bedingung durch eine schriftliche Erklärung, die der Kunde im Streitfall zu diesem Punkt vorzulegen hat. Das Kündigungsrecht bleibt jedoch bestehen, wenn die Vermögensverhältnisse des Kunden derart geworden sind, dass die vertragsgemäße Erfüllung der Lieferung auf seine Kosten erkennbar gefährdet wird.

17.2. Die Kündigung berührt nicht die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erworbenen Rechte, vorbehaltlich des Anspruchs auf Ersatz des MPS Monitor erlittenen Schadens. Unbeschadet eines anderen im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach dem Gesetz vereinbarten Kündigungsgrundes gilt auch das Folgende.

17.3. Wenn der Kunde gegen die Bestimmungen von Artikel 16.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, kann MPS Monitor den Vertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs durch eine Absichtserklärung kündigen, von dieser Kündigungsklausel Gebrauch zu machen, die dem Kunden per Einschreiben mit zugestellt wird Rückschein oder andere gleichwertige Mittel. Dennoch kann MPS Monitor den Vertrag gemäß der im vorstehenden Absatz genannten Regel nach erfolglosem Ablauf von drei (3) Werktagen ab der Unterbrechung des Dienstes bei Nichtzahlung durch den Kunden kündigen, unbeschadet etwaiger andere gesetzliche Rechtsbehelfe mit Benachrichtigung per Einschreiben mit Rückschein oder auf andere gleichwertige Weise (im Sinne von Art. 12.7 der Allgemeinen Bedingungen).

17.4. MPS Monitor ist auch in folgenden Fällen berechtigt, die Nutzungslizenz zu widerrufen und damit den Vertrag per Gesetz mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder auf andere gleichwertige Weise zu kündigen: A) Erteilung der Nutzung der Software an Dritte, außer wie im Vertrag vorgesehen; B) Vervielfältigung der Software, Dokumentation und Handbücher, auch nur teilweise, über das vorgesehene und autorisierte Maß hinaus; C) Weitergabe des Inhalts, auch teilweise, der Software und ihrer Dokumentation und Handbücher an Dritte; D) im Falle eines Verstoßes des Kunden und/oder seiner Benutzer gegen auch nur eines der in Artikel 3 dieser Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Verbote oder einer Nutzung der Software entgegen den im Vertrag festgelegten Verfahren und Fristen.

17.5. Die Beendigung des Vertrages aufgrund von Tatsachen und/oder Verschulden des Kunden und/oder seiner Benutzer führt zu einem Ersatz des MPS Monitor entstandenen Schadens, auch in Bezug auf den ihm entstandenen höheren Schaden, ohne Anspruch auf einen vollständigen oder teilweisen Anspruch Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.

17.6. Im Falle einer Kündigung wird der Kunde darüber informiert und ist sich darüber im Klaren, dass er den Service oder die vertragsgegenständliche Software nicht mehr nutzen darf. MPS Monitor haftet nicht für Schäden, die dem Kunden und/oder seinen Benutzern aufgrund von Tatsachen oder Fehlern entstehen, die dem Kunden aufgrund seiner Verletzung zuzurechnen sind.

  1. GARANTIEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON MPS MONITOR

18.1. MPS Monitor garantiert die Kontinuität des Dienstes, mit Ausnahme der Möglichkeit, den Dienst vorübergehend wegen geplanter und außerplanmäßiger Wartungsarbeiten und in anderen im Vertrag vorgesehenen Fällen auszusetzen, zu denen diese Allgemeinen Bedingungen gehören.

18.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich MPS Monitor, die Effizienz des angebotenen Dienstes aufrechtzuerhalten und garantiert den reibungslosen Betrieb der Software und die unverzügliche Behebung von Fehlern und/oder Fehlfunktionen, die bei der Verwendung der Software auftreten können.

18.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert MPS Monitor auch, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechung stattfindet, außer in Fällen, die sich aus Problemen ergeben, die nicht direkt auf MPS Monitor zurückzuführen sind, oder auf Ereignisse, die nicht unter der Kontrolle von MPS Monitor stehen.

18.4. Wenn MPS Monitor aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse oder Wartungsarbeiten gezwungen ist, den Dienst auszusetzen, wird es versuchen, die Ausfallzeit auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.

18.5. Für alle gewöhnlichen Wartungsarbeiten und Systemaktualisierungen, die zu Betriebsunterbrechungen führen könnten, prüft MPS Monitor immer, ob es möglich ist, diese in „arbeitsfreie“ Stunden, vorzugsweise nachts, einzuplanen.

18.6. MPS Monitor haftet nicht im Falle einer Unterbrechung, Fehlfunktion oder Verzögerung des Dienstes, verursacht durch:

  1. Fehlerhafte oder falsche Nutzung des Dienstes durch den Kunden und/oder seine Benutzer;
  2. Fehlbedienung des Systems oder der vom Kunden und/oder seinen Nutzern verwendeten Endgeräte;
  3. Eingriffe und/oder Manipulationen des Dienstes durch den Kunden und/oder seine Benutzer oder Dritte, die nicht ausdrücklich von MPS Monitor autorisiert wurden;
  4. Höhere Gewalt; vollständige oder teilweise Unterbrechung der Zugangsdienste oder Beendigung der Verbindung, wenn dies auf höhere Gewalt oder Handlungen Dritter zurückzuführen ist. Fälle höherer Gewalt sind Ereignisse, die von MPS Monitor unvorhergesehen und unvorhersehbar sind und von Naturereignissen oder Handlungen Dritter abhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Explosionen, Blitze, Erdbeben, Wirbelstürme, Brände, Überschwemmungen, andere Naturkatastrophen, Streiks;
  5. Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durch den Kunden und/oder seine Benutzer, insbesondere im Bereich Brandschutz, Sicherheit und Unfälle.

18.7. Außer wie durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben, haftet MPS Monitor gegenüber dem Kunden, seinen Benutzern, direkt oder indirekt mit ihm verbundenen Personen oder Dritten nicht für Schäden, Verluste, Auslagen und Kosten, die ihnen im Falle einer Aussetzung oder entstehen Betriebsunterbrechung aufgrund unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt und/oder Handlungen Dritter. In jedem Fall bleibt MPS Monitor von jeglicher Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden jeglicher Art (in Bezug auf Folgeschäden und entgangenen Gewinn), die dem Kunden, seinen Benutzern oder Dritten im Allgemeinen entstehen, einschließlich erheblicher, ausgeschlossen. wie beispielsweise entgangener Gewinn und entgangene Geschäftsmöglichkeiten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. MPS Monitor ist daher von jeglicher Haftung in Fällen befreit, in denen es fehlgeschlagen ist,

18.8. MPS Monitor garantiert die Konformität der Software im Rahmen des Vertrags, von dem diese Allgemeinen Bedingungen Bestandteil sind, mit den technischen Spezifikationen, die in der bereitgestellten Dokumentation aufgeführt sind, und dass sie nur in der Lage ist, die hierin beschriebenen Operationen auszuführen. Der Kunde erklärt, dass er sich dessen bewusst ist und dass der Service seinen Bedürfnissen entspricht. Alle Kontrollen werden ausschließlich anhand der von MPS Monitor erstellten Tests durchgeführt.

18.9. MPS Monitor garantiert nicht, dass die technischen Spezifikationen des Programms den Bedürfnissen des Kunden und/oder seiner Benutzer entsprechen, und die gewährte Garantie ist darüber hinaus vom korrekten Betrieb des Computers, der Systemsoftware und der korrekten Verwendung der Software abhängig Programme des Kunden und/oder seiner Nutzer.

18.10. Hinsichtlich der Update- und Beratungsleistung übernimmt MPS Monitor keine über die ausdrücklich schriftlich vereinbarten hinausgehenden Verpflichtungen und übernimmt keine Gewährleistung für die unter dieser erbrachten oder geschuldeten Leistungen, auch nicht im Hinblick auf die Ergebnisse dieser Leistungen oder deren Erfüllung einen bestimmten Zweck.

18.11. Sofern nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen, übernimmt MPS Monitor keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden und/oder seinen Benutzern oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit dem Update- und Beratungsdienst oder den von ihm erbrachten Dienstleistungen entstehen.

18.12. MPS Monitor haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung des Update- und Beratungsdienstes aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Betriebs- oder sonstiger Streiks und sonstiger von Dritten zu vertretender Ursachen.

18.13. Insbesondere ist jegliche vertragliche oder sonstige Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden und/oder seinen Nutzern durch die Ausführung der Update- und Beratungsleistungen entstehen, ausgeschlossen.

18.14. MPS Monitor übernimmt im Zusammenhang mit dem Vertrag, von dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Bestandteil sind, in seiner Gesamtheit und als interdisziplinäres Ganzes gesehen, keine weiteren Verpflichtungen und gibt keine anderen Garantien ab als die, die ausdrücklich vereinbart wurden, ausschließlich in allen in anderen Fällen seine Haftung für Schäden jeglicher Art und Ursache, die dem Kunden, seinen Benutzern und allgemein Dritten entstehen, vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Grenzen. Die Haftung von MPS Monitor beschränkt sich in der Tat ausschließlich auf das, was ausdrücklich im Vertrag zwischen den Parteien vorgesehen ist.

18.15 MPS Monitor ist in jedem Fall frei von jeglicher Haftung, sofern dies mit geltendem Recht vereinbar ist, für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Qualität, Angemessenheit, Verwendung oder Nichtverwendung der Software ergeben und/ oder der Dienst.

18.16. In keinem Fall ist die Haftung von MPS Monitor für Nichterfüllung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

  1. BRANCHENVORSCHRIFTEN UND GENEHMIGUNGEN

Der Kunde erkennt auch an, dass die nationale Gesetzgebung jedes betroffenen Landes, die einschlägigen internationalen Vorschriften und die Vorschriften für die Nutzung der einzelnen betroffenen Infrastrukturen den Dienst regeln, der von oder durch andere Infrastrukturen, sowohl inländische als auch ausländische, bereitgestellt wird, die mittels und während der Bereitstellung von verwendet werden der Service. Solche Vorschriften können Einschränkungen bei der Nutzung des Dienstes oder besondere Regeln bezüglich der Haftung des Kunden für die Nutzung des Dienstes vorsehen.

  1. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN KOMMUNIKATION

20.1. Der Vertrag, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, ist für den Kunden und MPS Monitor bindend und bleibt zugunsten ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger wirksam.

20.2. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages, auf die hier verwiesen wird, muss ausdrücklich schriftlich genehmigt werden, andernfalls wird sie nichtig. Außer wie in Art. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20.3. MPS Monitor wird alle in seiner Verantwortung stehenden Tätigkeiten gemäß dem Vertrag mit eigenem Personal oder durch beauftragte Dritte ausführen.

20.4. MPS Monitor wird mit dem Kunden schriftlich an seine Haupt-E-Mail-Adresse oder in den Rechnungen oder durch separate Erklärungen kommunizieren, die per Post oder Fax zu senden sind, die als zugegangen gelten, wenn sie an die letzte bekannte Adresse oder Faxnummer gesendet werden, die vom Kunden angegeben wurde .

20.5. Der Kunde sendet alle Mitteilungen an MPS Monitor per Brief an MPS Monitor Srl, Via dei Borromei 2, – 20123 Mailand oder per E-Mail an info@mpsmonitor.com .

20.6. Der Kunde verpflichtet sich, MPS Monitor jede Änderung seiner für das Vertragsverhältnis relevanten Daten unverzüglich per Post oder auf den im vorstehenden Absatz genannten Formularen mitzuteilen.

20.7. Bei Aktivierung der Software bei einem Benutzer verpflichtet sich der Kunde, MPS Monitor die persönlichen Daten des Benutzers mitzuteilen und sie über den dafür vorgesehenen Bereich auf der Website ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Andernfalls kann MPS Monitor entscheiden, den betreffenden Benutzer nicht zu aktivieren oder zu deaktivieren, wobei alle Verbindlichkeiten vom Kunden getragen werden, der sich bereit erklärt, MPS Monitor schad- und klaglos zu halten von allen Maßnahmen, Beschwerden, Ansprüchen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich rechtlicher Natur, die sich aus einer solchen Situation ergeben können.

20.8. Der Kunde ermächtigt MPS Monitor und seine Mitarbeiter und/oder Partner hiermit ohne Einschränkung, direkten Kontakt mit den Benutzern des Kunden aufzunehmen und Informationen mit ihnen auszutauschen, ohne dass eine besondere Genehmigung des Kunden erforderlich ist und ohne dass dieser sich einer Ausnahme widersetzen kann.

  1. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN UND VERTRAULICHKEIT

21.1. Die Informationen und personenbezogenen Daten, die MPS Monitor Srl in irgendeiner Weise im Rahmen dieser Vereinbarung erhebt, werden gemäß den Bestimmungen und Vorschriften der Verordnung 2016/679/EU (DSGVO) auf rechtmäßige und korrekte Weise und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz von verarbeitet Minimierung. Die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten erfolgt mit manuellen, automatisierten und elektronischen Mitteln und erfolgt ausschließlich zum Zweck der korrekten und vollständigen Verwaltung der Durchführung des vertragsgegenständlichen Dienstes. MPS Monitor kann bei der Ausführung des Vertrages Dritte in Anspruch nehmen, die sowohl in Italien als auch im Ausland in Ländern der Europäischen Union ansässig sind, die ausreichende Garantien bieten, um technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der Branchengesetzgebung zu erfüllen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. In solchen Fällen wird es sie gegebenenfalls als „Datenverarbeiter“ gemäß und für die Zwecke von Artikel 28 der DSGVO ernennen, bevor sie eine Behandlung aus dieser Vereinbarung vornehmen. MPS Monitor kann auch Dritte mit Sitz in Nicht-EU-Ländern einsetzen, die ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Kapitel V der DSGVO gewährleisten (z. B. bei Vorhandensein von EU-Angemessenheitsbeschlüssen, Standardvertragsklauseln, BCRs ( Verbindliche Unternehmensregeln) usw.). Die für die Zwecke dieses Vertrages verarbeiteten Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und anschließend für die Zeit, die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unbedingt erforderlich ist, danach werden die Daten vernichtet oder anonymisiert und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Daten dürfen, abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, nicht an andere Parteien als den Verantwortlichen, die Auftragsverarbeiter und die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gemäß den geltenden Rechtsvorschriften an Behörden oder öffentliche Verwaltungen weitergegeben oder weitergegeben werden. Der betroffenen Person wird die Ausübung der in den Artikeln 15 bis 22 der DSGVO genannten Rechte für ihre eigenen Daten garantiert, einschließlich insbesondere des Rechts, vom Datenverantwortlichen Zugang zu den personenbezogenen Daten und deren Berichtigung zu verlangen oder die personenbezogenen Daten zu löschen oder die Verarbeitung dieser Daten einzuschränken oder ihr zu widersprechen sowie das Recht auf Übertragbarkeit dieser Daten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

21.2. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist MPS Monitor in Person seines gesetzlichen Vertreters pro tempore mit Sitz in Via dei Borromei 2, Postleitzahl 20123 MAILAND. Das Unternehmen hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der zum Zweck dieser Funktion im selben Büro ansässig ist und jederzeit unter der folgenden E-Mail-Adresse dpo@mpsmonitor.com kontaktiert werden kann

21.3. Der Kunde erklärt, dass er seine Nutzer darüber informiert hat, dass aufgrund der Beziehung zwischen ihnen ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Ausführung dieses Vertrages an MPS Monitor übermittelt werden können. In Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Nutzer erklärt sich der Kunde damit einverstanden, MPS Monitor und seine Subunternehmer, falls vorhanden, von jeglicher Haftung zu befreien. Der Kunde verpflichtet sich unter anderem, MPS Monitor und seine Subunternehmer, falls vorhanden, von jeglicher Haftung, Kosten, Gebühren, Forderungen oder Schäden, die zugunsten seiner Benutzer anerkannt werden, einschließlich aller Rechtskosten, die sich aus solchen Umständen ergeben, zu garantieren, zu entschädigen und schadlos zu halten . Der Kunde verpflichtet sich daher, MPS Monitor und seine Subunternehmer, falls vorhanden, schad- und klaglos zu halten von jeglichen Anfragen.

21.4. Die Parteien werden in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich Schritte unternehmen, um gegebenenfalls die Anforderungen der geltenden Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf die Position und Rolle des Systemadministrators zu erfüllen.

21.5. Die für die in diesem Vertrag genannten Zwecke verarbeiteten Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und anschließend für die Zeit, die für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren unbedingt erforderlich ist, aufbewahrt, danach werden sie vernichtet oder anonymisiert und ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet.

Diese Daten werden unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen der §§ 31 ff. DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert. des Datenschutzgesetzes und der technischen Vorschriften über Mindestsicherheitsmaßnahmen – Anhang B) des Datenschutzgesetzes – über Sicherheitsmaßnahmen und von allen anderen Maßnahmen der italienischen Datenschutzbehörde, die möglicherweise anwendbar sind.

21.6. MPS Monitor ist durch seinen zeitweiligen gesetzlichen Vertreter der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die es auf der Grundlage dieses Vertrags verarbeitet. Die betroffenen Parteien können den Datenverantwortlichen jederzeit schriftlich an MPS Monitor Srl mit Sitz in Mailand, Via dei Borromei Nr. 2 – Kap. 20123, oder an die E-Mail-Adresse: PRIVACY@MPSMONITOR.COM , um die Rechte gemäß Artikel 7 des Datenschutzgesetzes geltend zu machen.

21.7. Der Kunde erklärt, dass er seine Benutzer darüber informiert hat, dass ihre personenbezogenen Daten aufgrund der Beziehungen zwischen ihnen im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags an MPS Monitor weitergegeben werden können. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Benutzer erklärt sich der Kunde damit einverstanden, MPS Monitor und seine möglichen Subunternehmer von jeglicher Haftung freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich unter anderem, MPS Monitor und seine Subunternehmer von jeglicher Haftung, Kosten, Ausgaben, Ansprüchen oder Schäden, die zugunsten seiner Benutzer zuerkannt werden, einschließlich aller aus solchen Umständen resultierenden Anwaltskosten, zu garantieren, schadlos zu halten und schadlos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich daher, MPS Monitor und seine etwaigen Subunternehmer von allen Forderungen schad- und klaglos zu halten,

21.8. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert für sich und seine Benutzer, indem er sich verpflichtet, die vorherige informierte Zustimmung wie oben angegeben einzuholen, dass die Daten des Kunden und seiner Benutzer von MPS Monitor in anonymer und aggregierter Form für statistische und Marktzwecke verwendet werden können Analysezwecke.

21.9. Jede Partei ergreift, soweit sie dafür verantwortlich ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf die Rolle des Systemadministrators, sofern zutreffend.

21.10. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, auch für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund:

(A) die Geheimhaltung vertraulicher Informationen, die während der Ausführung des Vertrags erlangt werden;

(B) solche Informationen weder ganz noch teilweise ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu verbreiten und an andere weiterzugeben, mit Ausnahme ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Direktoren und Dritten, die im Namen dieser Partei handeln und die es sind an der Erbringung der von diesem Vertrag abgedeckten Dienstleistung beteiligt;

(C) die erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich und ausschließlich für die interne Verbreitung in dem Bereich zu verwalten, für den sie aus vertragsbezogenen Gründen notwendigerweise verwendet werden müssen, und nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.

Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, während der Vertragsdurchführung übermittelte Informationen nicht ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter, Mitarbeiter, Hilfspersonen, Subunternehmer, Berater und andere Personen, die in irgendeiner Weise an der Erbringung des Dienstes im Zusammenhang mit der empfangenden Partei beteiligt sind, die sicherstellen müssen, dass die Verwendung der übermittelten Daten erfolgt in um eine Offenlegung von Daten, Informationen oder Neuigkeiten durch die Arbeit der oben genannten Parteien zu verhindern. Die vertraulichen Informationen umfassen keine Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass die Informationen (i) gewöhnlich und offensichtlich sind; (ii) öffentlich zugänglich; (iii) bereits im Besitz der empfangenden Partei; (iv) von der offenlegenden Partei an Dritte ohne Einschränkung der weiteren Offenlegung weitergegeben werden; (v) rechtmäßig ohne Einschränkung der Offenlegung an die empfangende Partei von einem Dritten offengelegt werden; (vi) die aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Gerichtsbeschlusses offengelegt werden oder gesetzlich vorgeschrieben sind, vorausgesetzt, dass die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigt, bevor sie die Informationen offenlegt, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

  1. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

22.1. Für alle Artikel und Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Vertragsparteien das italienische Recht als ausschließlich geltendes Recht an.

22.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, auf den sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen und dessen integraler Bestandteil sie bilden, einschließlich solcher, die sich auf die Gültigkeit, Auslegung und Beendigung des Vertrags beziehen, ist das Gericht Mailand ausschließlich zuständig, sofern sie nicht unter eine Kategorie fallen für die das Gesetz die örtliche Zuständigkeit ausdrücklich als zwingend vorsieht.

22.3. Das mögliche Bestehen zusätzlicher Verträge zwischen MPS Monitor und dem Kunden impliziert keine Verbindung zwischen ihnen. Die Verträge bleiben daher getrennt und autonom.

22.4. Für alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auf die geltende italienische Gesetzgebung verwiesen, mit ausdrücklichem Verweis auf die allgemeinen Vertragsregeln des italienischen Zivilgesetzbuchs, die anwendbaren Sondergesetze zum Urheberrechtsschutz, die anwendbaren Sondergesetze zum Softwareschutz und deren spätere Änderungen und Aktualisierungen in dem für diesen Vertrag geltenden Umfang.

22.5. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als nichtig, ungültig oder in irgendeiner Weise nicht durchsetzbar erweisen, gelten die entsprechenden Klauseln als ungeschrieben und dies berührt nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen, es sei denn Diese Klauseln sind von entscheidender Bedeutung.

22.6. Alle Steuern, Gebühren oder Abgaben, die sich auf den Vertrag beziehen, den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden, auf die darin enthaltenen Gebühren oder Dienstleistungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, mit Ausnahme der von MPS Monitor zu zahlenden Vermögens- und Einkommenssteuern.

22.7 Der Kunde verpflichtet sich, mit seinen Benutzern separate und unabhängige Verträge abzuschließen, die diesen Vertrag getreulich einhalten und ihm in keiner Weise widersprechen. Es verpflichtet sich auch, seinen Benutzern alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihnen alle Genehmigungen einzuholen, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Ausführung dieser Vereinbarung auch durch MPS Monitor erforderlich sein können, wodurch MPS entlastet wird Monitor von jeglicher Haftung und Zusage, MPS Monitor von allen Klagen, Beschwerden, Forderungen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Rechtskosten, freizustellen und in jedem Fall schadlos zu halten.

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